Sicherheitseinweisung für ÜBUNGSLEITER im Sportbad Westerholt
Bei Nutzung eines Schwimmbades durch Vereine oder Gruppen kann ein eigenverantwortlicher Schwimmbetrieb durchgeführt werden. Hierzu ist ein Nutzungsvertrag nach DGfdB R 94.16 abzuschließen, in dem die Rechte und Pflichten des jeweiligen Vertragspartners geregelt werden.
Im Rahmen Ihrer Tätigkeit im Sportbad Westerholt, das ohne ständiges Personal betrieben wird, sind wir gemäß § 3 unseres Nutzervertrages verpflichtet, sie umfassend in die Nutzung des Bades einzuweisen und diese Einweisung entsprechend zu dokumentieren.
Ziel dieser Maßnahme ist es, sicherzustellen, dass Sie Ihre Aufgaben verantwortungsvoll und im Einklang mit den geltenden Sicherheitsvorschriften wahrnehmen können.
Die Unterweisung findet im Sportbad Westerholt statt. Wir bitten sie pünktlich zum Einweisungstermin vor Ort zu sein. Ausreichend Parkpläzte stehen hinter dem Sportbad zur Verfügung.
Die Einweisung dauert 45 min.